ecoforum freiburg
Kontext
Die Biodiversität in der Schweiz ist in einem schlechten Zustand: Die Roten Listen werden immer länger, bis zu dem Punkt, dass heute 36% der Pflanzen-, Tier- und Pilzarten als gefährdet gelten. Dieser Prozentsatz ist wesentlich höher als in den meisten europäischen Ländern.
Von der Grande Cariçaie bis zu den Gipfeln der Voralpen beherbergt der Kanton Freiburg zahlreiche Naturschönheiten und trägt eine grosse Verantwortung für Feuchtgebiete und Wälder, insbesondere in der subalpinen Zone. Doch Siedlungsentwicklung, Mobilität und intensive Landwirtschaft setzen diese wert- vollen Lebensräume immer mehr unter Druck. Nicht nur die Anzahl der erhaltenswürdigen Gebiete ist unzureichend, sondern auch deren Qualität muss verbessert werden.
Es ist dringend an der Zeit zu handeln. Es ist unerlässlich, die biologische Vielfalt zu schützen und sie bei allen bestehenden Aktivitäten und bei jedem Entwicklungsprojekt besser zu berücksichtigen.
Mehrere Organisationen des Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes haben sich zusammen- getan, um miteinander zu arbeiten und ihre Standpunkte zu Umweltproblemen im Kanton Freiburg zu vereinen. Mit dieser Absicht ist unsere Gruppe von Vereinen entstanden: ECOFORUM.
Heute gehören ihm acht Organisationen an: der Verkehrs-Club der Schweiz – Sektion Freiburg (VCS), BirdLife Schweiz, der Cercle Ornithologique de Fribourg (COF), die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), Pro Fribourg, Pro Natura Freiburg, der Verein Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND) und der WWF Freiburg.
Im Hinblick auf die bevorstehenden kantonalen Wahlen im Herbst 2021 hat ECOFORUM dieses Manifest verfasst, um die kantonalen Behörden auf seine Forderungen im Bereich Natur, Umwelt, Landschaft und Baukulturerbe aufmerksam zu machen. Die dreizehn in diesem Dokument aufgeführten Massnahmen listen die kantonalen Verpflichtungen auf, die der Staat Freiburg noch nicht erfüllt hat, weil er keine konkre- ten Massnahmen ergriffen hat oder weil er trotz klarer und verbindlicher gesetzlicher Fristen einen grossen Rückstand bei der Umsetzung aufweist. Die Vereine des ECOFORUM fordern die neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter auf, alle vom ECOFORUM geforderten Massnahmen bis 2026 (Ende der nächsten Legislaturperiode) umzusetzen.
MASSNAHME 1
Eine funktionierende ökologische Infrastruktur entwickeln
Problematik
Um den langfristigen Erhalt der Biodiversität und der Ökosystemleistungen zu gewährleisten, muss eine funktionierende ökologische Infrastruktur (Ö. I.) im Land erhalten werden. Weniger als 10% der Schweizer Landesflächen stehen unter Schutz. Damit ist die Schweiz das Schlusslicht in Europa (Quelle: Europäische Umweltagentur, 2020). Die Schweiz hat auch einen sehr hohen Anteil an bedrohten Arten (36% bzw. fast 50%, wenn man die potenziell bedrohten Arten mit einbezieht).
Die Ö. I. muss auf ca. 30% der Landesfläche umgesetzt werden, um langfristig die Biodiversität sichern zu können (mindestens 17% Kerngebiete (oder Schutzgebiete) und 13% Vernetzungsgebiete). Diese Werte basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und geniessen international breite politische Unterstützung (der Wert von 17% nationaler Schutzgebiete ist das Aichi-Mindestziel Nr. 11 des Strategischen Plans zur biologischen Vielfalt, der von den Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention CBD verabschiedet wurde und den die Schweiz ratifiziert hat).
Die Kerngebiete bilden die Basis der Ö. I. Sie müssen räumlich klar definiert und rechtsverbindlich geschützt sein. Nach dem Vorschlag der Fachgruppe «Ökologische Infrastruktur» wäre ein neues Bundesinventar das geeignetste Instrument zum verbindlichen Schutz von nicht gesicherten schutzwürdigen Flächen als zusätzliche Kerngebiete für die Ö. I. (Ist-Zustand). Die Kenntnis des aktuellen Zustands der ökologisch wertvollen Lebensräume ist Voraussetzung für die Umsetzung durch die Kantone. Die kantonalen und lokalen Inventare der geschützten und schützenswerten Lebensräume müssen deshalb überprüft, aktualisiert und ergänzt werden. Geschützte und schützenswerte Lebensräume müssen in der kantonalen und kommunalen Raumplanung vollständig berücksichtigt werden.
Die Anzahl, Grösse und räumliche Verteilung der heute noch vorhandenen Kerngebiete reicht jedoch nicht aus, um den fortschreitenden Verlust der Biodiversität zu verhindern. Eine funktionsfähige Ö. I. er- fordert daher die Erweiterung von Kernflächen (Soll-Zustand), die sich wiederum an den Anforderungen wertvoller Lebensräume und der darauf angewiesenen Arten orientieren muss. Ein geeignetes Instrument zur Erreichung des notwendigen Soll-Zustandes wäre ein Bundeskonzept nach Art. 13 des Raumplanungs- gesetzes (RPG), das dann im kantonalen Richtplan umgesetzt werden muss.
Um die Kerngebiete zu verbinden, werden zusätzliche Vernetzungsgebiete benötigt. Dies müssen klar de- finierte Bereiche und Räume sein, welche die Kerngebiete miteinander verbinden und die Durchlässigkeit der Landschaft für Arten gewährleisten. Ein Sachplan im Sinne von Art. 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG) und die daraus abgeleiteten kantonalen Richtpläne stellen nach Empfehlung der oben genannten Fachgruppe ein geeignetes Instrument dar. Darüber hinaus muss die Landschaft als Ganzes biodiversitätsverträglicher genutzt werden: ökologische Korridore müssen angelegt, Barrieren beseitigt und Wildtierpassagen geschaffen werden. Diese Vernetzungsgebiete müssen in der kantonalen und lokalen Raumplanung berücksichtigt und langfristig gesichert werden.
Situation im Kanton Freiburg
Von der Grande Cariçaie bis zu den Gipfeln der Voralpen beherbergt der Kanton Freiburg eine Vielfalt von bemerkenswerten Lebensräumen und Arten. Er trägt eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Arten und Biotopen in Feuchtgebieten, Wäldern und insbesondere im subalpinen Bereich.
Die Demografie und die Verstädterung des Kantons, insbesondere im Mittelland und in Greyersbezirk, lagen in den letzten Jahren über dem Schweizer Durchschnitt. Im Saanebezirk leben beispielsweise durchschnittlich 488 Einwohner pro km2, wobei die Regionen zwischen 200 und 2000 Einwohnern pro km2 schwanken. Diese Situation führt zu einem sehr hohen Druck auf die natürliche und naturnahe Umwelt.
Die Biotope von nationaler Bedeutung (Flachmoore, Hochmoore, Amphibienlaichgebiete, Auen sowie Trockenwiesen und -weiden) machen mit einer Gesamtfläche von ca. 7.700 Hektaren 4,5% der Fläche des Kantons FR aus. Rechnet man die sich überschneidenden Flächen der verschiedenen Biotoptypen heraus, so ergibt sich eine Gesamtfläche der Biotoptypen von 4.700 Hektaren, d.h. rund 2,8% der Gesamtfläche des Kantons FR. Die Waldreservate machen 1,75% der Gesamtfläche aus. Hinzu kommen die Jagdbanngebiete mit rund 3900 Hektaren (2,3%). Von diese profitieren jedoch nur bestimmte Arten (grössere Wildtiere), weshalb sie für die gesamte Biodiversität keinen geeigneten Schutz bieten. Die Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung machen 390 ha oder etwa 0,23% der Fläche von FR aus. Die Flächen der lokalen Amphibiengebiete sind nicht inbegriffen, da diese Gebiete immer noch nicht abgegrenzt wurden.
Der Kanton Freiburg hat grosse Schutzgebiete, hauptsächlich am Südufer des Neuenburgersees (Grande Cariçaie) und in den Freiburger Voralpen (Jagdbanngebiete). Um eine funktionierende ökologische Infrastruktur zu schaffen, ist es jedoch notwendig, das Schutzsystem durch verbindlich gesicherte Kern- und Vernetzungsgebiete zu ergänzen, insbesondere im Mittelland (siehe Karte).
Von den 20 Wildtierkorridoren sind 11 beeinträchtigt oder weitgehend unterbrochen. Diese Korridore müssen unbedingt wiederhergestellt werden. Außerdem sind die derzeitigen Korridore nur für große Säugetiere ausgelegt, aber auch Korridore für andere Gruppen wie Insekten, Reptilien oder Amphibien werden benötigt.
Zudem ist die Umsetzung der Inventare der Biotope von nationaler Bedeutung im Kanton Freiburg weit zurückgeblieben. Tatsächlich zeigt der letzte BAFU-Bericht vom 20. Dezember 2019, dass nur sehr wenige Objekte (weniger als 10%) vollständig umgesetzt sind.
Der kantonale Richtplan, der seit 2019 überarbeitet wird, enthält ein Kapitel über ökologische Netzwerke, die als ökologische Infrastrukturen betrachtet werden. In diesem Kapitel werden jedoch die Defizite im Kanton Freiburg nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem wird die Schaffung neuer Kerngebiete nicht erwähnt.
In Freiburg werden nach wie vor zahlreiche Infrastrukturprojekte vorgeschlagen, die den Bedürfnissen der biologischen Vielfalt nicht gerecht werden, darunter auch Projekte, die Kerngebiete der Ö. I. betreffen.
Biotope von nationaler, kantonaler und regionaler Bedeutung (gemeinsam in blau und orange dargestellt), Waldreservate, Jagdbanngebiete, private Schutzgebiete (Pro Natura) und Wildtierkorridore im Kanton Freiburg (angrenzend an Waadt und Bern). *Jagdbanngebiete haben eine sehr limitierte Schutzfunktion (nur für grössere Wildtiere) und bieten keinen ausreichenden Schutz für die gesamte Biodiversität.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Weist mit dem kantonalen Aktionsplan Biodiversität und den Raumplanungsinstrumenten neue Schutzgebiete aus, welche die Kerngebiete ergänzen (z.B. neue Waldreservate, Wasser- und Zugvogelreservate WZVV mit strengeren Schutzbestimmungen).
- Schlägt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden neue Objekte von kantonaler und lokaler Bedeutung vor, welche die bestehenden Kerngebiete ergänzen.
- Erhöht Anzahl und Qualität der Förderflächen für die biologische Vielfalt der Stufe II, um die ab- nehmende biologische Vielfalt der Anbauflächen zu erhalten.
- Integriert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Ö.I. systematisch in die Raumplanungspolitik.
- Saniert alle Wildtierkorridore. Darüber hinaus braucht es auch Korridore für andere Gruppen wie Insekten, Reptilien oder Amphibien.
- Stellt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für die Durchführung dieser Aufgaben und die Gewährleistung ihrer Weiterverfolgung bereit.
MASSNAHME 2
Die Inventare der Biotope und der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung umzusetzen
Problematik
Die fünf Bundesinventare geschützter Biotope – Trockenwiesen und -weiden, Hochmoore, Flachmoore, Auen sowie Amphibienlaichgebiete – und das Bundesinventar der Moorlandschaften sind das wichtigste Instrument der Eidgenossenschaft für deren Erhaltung und Aufwertung. Die Inventare basieren auf dem ausgewiesenen Zustand seltener oder gefährdeter Natur- oder Landschaftswerte, die erhaltens- und schützenswert sind. Der Schutz erfordert eine Gebietsgarantie, die Festlegung allgemeiner und spezifischer Schutzziele für jedes Objekt sowie die nötigen Massnahmen. Der generelle Schutzperimeter wird vom Bund festgelegt, die Durchführung von Schutz- und Unterhaltsmassnahmen und damit die langfristige Erhaltung der Objekte liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone (Art. 18a und 23c NHG).
Gemäss den jeweiligen Texten der fünf Biotopverordnungen basiert die Umsetzung in erster Linie auf:
- Dem verbindlichen Schutz für die Grundeigentümer.
- Der Erhaltung der Objekte, die durch angepasste, den Schutzzielen entsprechende Unterhaltsmass nahmen gewährleistet wird.
- Der Abgrenzung von ökologisch ausreichenden Pufferzonen.
- Der dauerhaften Erhaltung der Qualität der Objekte im Sinne der Schutzziele, wenn nötig durch Sanierungsmassnahmen.Die Bedingungen für die Erhaltung und Aufwertung der Objekte sind sehr unterschiedlich. Um intakt zu bleiben, müssen sich die Hochmoore ohne menschliche Eingriffe entwickeln können, während die Flachmoore und die Trockenwiesen und -weiden eine extensive landwirtschaftliche Nutzung benötigen. Für Auengebiete ist vor allem die Dynamik wichtig, mit gelegentlichen Hochwassern und Abschnitten mit Materialaustausch (Erosion und Ablagerung). Für die Amphibienlaichgebiete sind die Wassermenge und -geschwindigkeit der Fliessgewässer, die Abwesenheit von Fressfeinden wie Fischen und das Vorhandensein von geeigneten Strukturen an Land die entscheidenden Faktoren. Im Falle der Moorlandschaften erfordert ihre grossflächige Ausdehnung, dass ihre spezifischen Werte in der Raumplanung berücksichtigt werden müssen.Situation im Kanton FreiburgGemäss dem letzten BAFU-Bericht «Stand der Umsetzung der Inventare der Biotope von nationaler Bedeu- tung» vom 20. Dezember 2019 ist der Kanton Freiburg sehr stark in Verzug. Die folgende Tabelle zeigt, dass es bei den fünf Inventaren nur eine sehr geringe Anzahl von Objekten gibt, deren Umsetzung abgeschlossen ist.
Das BAFU hat die nächste Frist auf 2020 festgelegt. Das bedeutet, dass das Bild voraussichtlich nicht viel erfreulicher sein wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um die wertvollsten Naturgebiete der Schweiz handelt und dass die Schutzziele nicht erreicht werden, wenn nichts unternommen wird. Der Bericht enthält keine Details für jeden Kanton, daher ist es für uns schwierig, genau zu wissen, welche Aspekte der Umsetzung fehlen. Auf der Grundlage der Antworten des Kantons Freiburg bezüglich der Einrichtung von Pufferzonen (siehe Tabelle unten) wird jedoch deutlich, dass Freiburg mit weitgehend unbekannten Daten am Ende der Rangliste steht.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Setzt den Schutz der Objekte von nationaler Bedeutung um und erstellt für jedes Objekt einen Managementplan.
- Überprüft die Eignung der bestehenden Managementpläne.
- Legt die Pufferzonen fest und stellt sicher, dass diese respektiert werden.
- Stellt ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung, um diese Aufgaben zu erfüllen und deren Überwachung sicherzustellen.
- Übermittelt den einschlägigen NROs die periodischen Berichte an den Bund über den Stand der Umsetzung der Bundesinventare.
MASSNAHME 3
Die Biodiversität im Wald fördern
Problematik
Der Wald bedeckt in der Schweiz 1,3 Millionen Hektar, d.h. 32% der Landesfläche. Seine Rolle bei der Erhaltung der Biodiversität ist von grundlegender Bedeutung. Von den 64.000 Arten, die bisher in der Schweiz identifiziert wurden, sind fast 40% eng mit dem Wald verbunden. Darüber hinaus gelten 9% der Waldtierarten als bedroht und 1’500 als prioritär auf nationaler Ebene eingestuft. Während die allgemeine Entwicklung in den letzten Jahren bei den waldbrütenden Vögeln, Huftieren und grossen Fleischfressern positiv war, gilt dies nicht für andere spezialisierte Arten (z. B. Fledermäuse, Holzkäfer und Weichtiere), und es bestehen weiterhin erhebliche Defizite. Die späten Phasen der Walddynamik (Seneszenz/ Alterung), die durch Totholz und alte Bäume gekennzeichnet sind, sind nach wie vor selten, vor allem
in Regionen niedriger und mittlerer Höhe. Ein Viertel aller Waldtierarten ist auf das Vorhandensein von Alt- und Totholz angewiesen. Diese saproxylischen Arten haben unterschiedliche Bedürfnisse in Bezug auf Fläche, Holzart und Zerfallsstadium des Holzes. Der Mangel an alten Beständen in der Altersphase im bewirtschafteten Wald ist eines der grössten ökologischen Defizite im Schweizer Wald.
Das wichtigste Mittel zur Förderung von Totholz ist das Waldreservat, ein Gebiet, in dem die biologische Vielfalt Vorrang vor allen anderen waldbezogenen Interessen hat. Es gibt zwei Arten von Waldreservaten: das Totalwaldreservat, in dem die Natur völlig sich selbst überlassen wird, und das Sonderwaldreservat, in dem der Mensch durch gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Arten zurückhaltend eingreift. Waldreservate sind zwar unerlässlich, müssen aber durch andere Massnahmen wie Altholzinseln und den Schutz von Habitat-Bäumen ergänzt und vernetzt werden, um die Ausbreitung der bedrohten Arten, die sie bewohnen, zu fördern.
Bis heute entspricht die Gesamtfläche der Waldreservate rund 6,3% der Schweizer Waldfläche. Die Richtlinien für eine «Schweizerische Waldreservate-Politik» dienen den Kantonen als Vorlage für die Ausarbeitung ihrer kantonalen Waldreservate-Politik. Sie setzen sich das Ziel, dass bis 2030 10% der Waldfläche als Waldreservate klassiert werden, wovon die Hälfte Total-Reservate sein sollen.
Neben dem Problem des Totholzes kann die Biodiversität im Wald auf verschiedene Weise gefördert wer- den, vor allem durch die Schaffung von Lichtungen und insbesondere durch die Anlage von Tümpeln und Waldteichen, die für zahlreiche Amphibienarten, insbesondere Fledermäuse und Libellen, günstig sind. Solche Bestrebungen sollten gefördert werden.
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Die Waldränder sind ein ökologisch wertvolles Umfeld, das vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bietet. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Wald und der landwirtschaftlichen Nutzfläche und strukturieren die Landschaft. Diese Waldränder können insbesondere in artenreichen Naturräumen aufgewertet werden. Dazu müssen sie abgestuft sein, einen dornenreichen Strauchgürtel aufweisen, durch einen extensiv genutzten grasbewachsenen Saum geschützt sein und schliesslich mit anderen Elementen der natürlichen Landschaft wie Hecken oder Sträuchern verbunden sein.
Invasive Neophytenarten (Solidago gigantea, Reynoutria japonica, Impatiens glandulifera, Buddleja davidii usw.) breiten sich rasch aus und stellen vor allem in offenen Wäldern, an Waldrändern, Bachufern sowie in Feucht- und Auwäldern ein grosses Problem dar. Sie verdrängen die einheimische Flora und verhindern die Regeneration des Waldes, wodurch die erwartete positive Wirkung der Auslichtung auf die Artenviel- falt untergraben wird.
Schliesslich führt die Zunahme von Aktivitäten im Freien, insbesondere von Sport, zu einer erheblichen Störung in den Wäldern (vor allem für grosse Tierarten und Brutvögel). Insbesondere das Mountainbiking erfreut sich zunehmender Beliebtheit (wahrscheinlich aufgrund des Aufkommens der elektrischen Technologie) und scheint mit der zunehmenden Zahl der geschaffenen Pisten problematisch zu sein. In diesem Bereich, in dem gesetzliche Regelungen nicht beachtet werden, ist eine Planung dringend erforderlich.
Situation im Kanton Freiburg
Die Waldfläche des Kantons Freiburg beträgt mehr als 43.700 Hektar, d.h. 26% der Kantonsfläche. 25’800 Hektar gehören der Öffentlichkeit, d.h. etwa 60% der gesamten Waldfläche. 18’000 Hektar befinden sich in Privatbesitz, d.h. 40% der gesamten Waldfläche.Die Gesamtlänge der Waldränder im Kanton Freiburg beträgt rund 7000 km.
Situation im Jahr 2015. Quelle : www.fr.ch/energie-agriculture-et-environnement/for...
Das Volumen an Totholz im Kanton Freiburg beträgt im Durchschnitt 33 m3 pro Hektar, was 8% des gesamten Holzvolumens entspricht. Diese Zahlen liegen über dem Schweizer Durchschnitt (19 m3/ha oder 5%). Die Verteilung des Totholzes ist jedoch sehr ungleichmässig. Während das Volumen in den Voralpen besonders hoch ist (57 m3/ha oder 17% in den kalkhaltigen Voralpen), ist es im Mittelland viel geringer und konzentriert sich vor allem auf Naturschutzgebiete, Auwälder und schwer zugängliche Gebiete.
Bis heute wurden 17 Waldreservate mit einer Gesamtfläche von 1270 Hektar geschaffen. Dies entspricht weniger als 3% der Gesamtfläche und liegt damit weit unter dem nationalen Ziel von 10% bis 2030. Es ist zu beachten, dass diese Reservate nicht gleichmässig über den Kanton verteilt sind, sondern sich mehrheitlich in der Voralpenregion befinden.
Die 2015 Freiburger Waldrichtplanung (FWRP) legt die kantonale Strategie bis 2025 fest. Diese Planung sieht die Schaffung von 400 Altholzinseln und die Ausweisung und Erhaltung von 40’000 Habitat-Bäumen vor (im Durchschnitt 1 Habitat-Baum/ha im Kanton, einschliesslich des Vertragsabschlusses für 1200 dieser Bäume). Bis heute sind diese Ergebnisse weit davon entfernt, erreicht zu werden. Dies ist jedoch eine relativ einfach und kostengünstig umzusetzende Massnahme.
Das Bestandsverzeichnis der Gebiete mit prioritären Arten, für die der Kanton eine besondere Verantwor- tung trägt und für die die FWRP eine Frist bis 2016 gesetzt hat, ist noch nicht abgeschlossen. Diese Bestandsaufnahme ist für die Optimierung der Schutzmassnahmen von grösster Bedeutung. Es sei auch darauf hingewiesen, dass es derzeit keine Liste der prioritären Arten auf kantonaler Ebene gibt.
Der kantonale Aktionsplan zur Bekämpfung von invasiven Arten (Neobionten) ist noch nicht erstellt worden. Die FWRP setzte eine Frist bis 2018.
Der Kanton Freiburg hat noch kein kantonales Mountainbike-Konzept. Ein solches Konzept würde die Planung und Koordination der verschiedenen kantonalen Projekte ermöglichen, die sich in den letzten Jahren auf lokaler Ebene vermehrt haben. Eine genaue Planung, einschliesslich einer Schätzung des Infrastrukturbedarfs und einer klaren Abgrenzung der Gebiete, in denen Piste geschaffen werden können, ist erforderlich.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg :
• Verdoppelt die Fläche der Waldreservate auf kantonaler Ebene bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode, um dem Bundesziel von 10%, das die FWRP übernommen hat, näher zu kommen.
• Erhöht die Zahl der gegenwärtigen Altholzinseln im Kanton deutlich, wobei Gebiete mit einer hohen Dichte an Inseln bevorzugt werden sollten, vorrangig im Mittelland und in den Auenwäldern.
• Fördert die Erfassung von Habitat-Bäumen und deren systematischen Schutz.
• Unterstützt Forschungsarbeiten zur Schliessung von Wissenslücken in Bezug auf die Verbreitung und die ökologischen Anforderungen von Waldarten.
• Fördert andere Massnahmen zur Verbesserung der Biodiversität in Wäldern, wie z.B. die Anlage von Waldteichen und die Aufwertung von Waldrändern.
• Arbeitet einen kantonalen Plan zur Bekämpfung invasiver Arten aus und intensiviert den Kampf gegen invasive Neophyten.
• Erarbeitet ein kantonales Konzept für die Schaffung von Pisten für Mountainbiker. Die Schaffung neuer Mountainbike-Pisten wird sistiert, bis ein klares kantonales Konzept erarbeitet ist.
• Erstellt eine Liste der prioritären Arten auf kantonaler Ebene und inventarisiert die von diesen Arten besetzten Standorte.
• Begrenzt die Nutzung der Auenwälder und richtet neben dem Wasserlauf eine Pufferzone ein.
• Stellt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung, um diese Aufgaben zu erfüllen und ihre Überwachung zu gewährleisten.
MASSNAHME 4
Die bestehenden Feuchtgebiete schützen sowie temporäre und permanente Gewässer schaffen
Problematik
Die Schweiz ist das Wasserschloss Europas. Dieser Wasserreichtum bildete die Basis für die Vielfalt an Sümpfen, von denen heute nur noch ein Bruchteil übrig ist. Sümpfe und andere Feuchtgebiete wurden trockengelegt und in Kultur- oder Bauland umgewandelt. In der Schweiz sind schätzungsweise 200’000 ha Land für landwirtschaftliche Zwecke trockengelegt worden und somit als potenzielle Feuchtgebiete verloren gegangen.
Amphibien und andere Arten, die typischerweise in Feuchtgebieten leben, haben ihren Lebensraum verloren. Entsprechend stehen heute 70% der einheimischen Amphibienarten auf der Roten Liste und sind somit die am stärksten bedrohte Artengruppe der Schweiz.
Die Gebiete von nationaler Bedeutung umfassen lediglich 10% aller bekannten Laichgebiete und können nur dann langfristig funktionsfähig bleiben, wenn sie miteinander vernetzt sind. Es ist wichtig, dass
sich die Tiere von einem Standort zum anderen bewegen können, was derzeit oft nicht der Fall ist. Es ist deshalb dringend notwendig, temporäre Gewässer – diese sind für die gefährdeten Arten von besonderer Wichtigkeit – als auch permanente Gewässer zu schaffen, um die verschiedenen Laichgebiete mit einander zu vernetzen sowie die Überwinterungsgebiete der Amphibien mit den Laichgebieten zu verbinden.
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (Art. 18 NHG) schreibt vor, dass dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken sei. In diesem Gesetz sowie in der dazugehörigen Verordnung sind die zu schützenden Lebensräume und Arten definiert. Alle Amphibienarten und auch deren Laichgebiete sind geschützt. Sie werden durch eine eigene Verordnung, die Amphibienlaichgebietsverordnung (AlgV ), abgedeckt.
Der Artenschutz ist eine gemeinsame Aufgabe der Kantone und des Bundes. Deren Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden.
Situation im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg beheimatet 14 Amphibienarten. Er hat eine besondere Verantwortung für deren Schutz.
In seinem kantonalen Richtplan (T307/308/309 KRP) verpflichtet sich der Kanton Freiburg zur Konkretisierung des Artenschutzes durch den Schutz und die Revitalisierung bestehender und die Schaffung neuer Biotope. Dies dürfen keine leeren Versprechungen bleiben; der Kanton darf nicht zögern, seine Verpflich- tungen in die Tat umzusetzen.
Einige Gemeinden haben die Inventarisierung ihrer Naturschutzgebiete gemäss dem im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) festgelegten Verfahren noch nicht abgeschlossen. Der Kanton muss sie dazu anhalten, ein vorläufiges Inventar der Biotope zu erstellen und die Biotope zu schützen, zu erhalten und zu revitalisieren.
Gleichzeitig müssen neue Feuchtgebiete geschaffen werden, insbesondere in Wald- und Landwirtschafts- gebieten, um die Vernetzung der Lebensräume zu gewährleisten. Dafür müssen die potenziellen Standorte bestimmt werden. Anschliessend müssen die Eigentümer und Bewirtschafter ermutigt werden, mit Hilfe von finanziellen Anreizen und Beratung Feuchtgebiete zu schaffen. Die kantonseigenen Flächen sollen dabei als Vorbild dienen.
Wie die untenstehende Grafik zeigt, weisen mehrere Regionen im Kanton Freiburg einen sehr hohen Amphibienartenreichtum auf. Das bedeutet, dass es sich um vorrangige Schutzgebiete handelt, auf die sich die Bemühungen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Biotopen konzentrieren sollten.
Quelle : http://www.karch.ch/karch/home/amphibien-fordern/p...
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Regt die Gemeinden dazu an, ihre Inventare der Biotope von lokaler Bedeutung bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode zu vervollständigen und unterstützt sie bei der konsequenten Umsetzung des Schutzes der Biotope.
- Identifiziert die historischen Feuchtgebiete und plant ihre Revitalisierung kurz-, mittel- und langfristig.
- Identifiziert die Gebiete, in denen ein Mangel an Feuchtgebieten besteht (insbesondere in Wald- und Landwirtschaftsgebieten), und schafft rechtliche und finanzielle Instrumente, um die Schaffung neuer temporärer und permanenter Gewässer zu fördern.
- Überwacht die feuchtgebietsbezogenen Arten, für die der Kanton eine besondere Verantwortung hat.
- Integriert Massnahmen zur Förderung von Amphibien in die Waldrichtplanung.
- Fördert die Schaffung von Feuchtgebieten in landwirtschaftlichen Gebieten.
MASSNAHME 5
Den Gewässerraums (GWR) verbindlich festlegen und seine Einhaltung überwachen
Problematik
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz und seine Verordnung verpflichten die Kantone, den Flächenbedarf für Oberflächengewässer festzulegen, der wesentlich ist, um die natürlichen Grundfunktionen der Gewässer zu garantieren (Art. 36a GSchG). Die Bestimmung des Gewässerraums dient nicht nur dem Schutz vor Überschwemmungen, sondern auch dem besseren Schutz der Biodiversität und der Wasserqualität. Der Gewässerraum ist ein Korridor, bestehend aus einem natürlichen Flussbett und den beiden Uferzonen.
Bis Ende 2018 sollten die Kantone den Raumbedarf für Oberflächengewässer in ihren Richt- und Nutzungsplänen sowie in der Detailplanung definieren (vgl. Art. 36a GSchG und Art. 1 der Übergangsbestimmungen der GSchV). Solange der Kanton den Gewässerraum nicht abschliessend festgelegt hat, gelten für Bauvorhaben starre und ungünstige Übergangsbestimmungen (vgl. Abs. 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011).
Situation im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg ist mit der Festlegung des GWR in Verzug. Die Daten für alle Freiburger Fliessgewässer wurden den Gemeinden erst im Frühjahr 2021 zur Verfügung gestellt. Damit der GWR jedoch verbindlich ist, muss er in den kommunalen Nutzungsplan (NP) aufgenommen werden. Diese Eintragung ist von grundlegender Bedeutung, da sie ein obligatorischer Schritt für die Festlegung von Nutzungsregeln für die Landwirtschaft ist. Insbesondere sind, wie im Dokument «Gewässerraum und Landwirtschaft – Informationen zu den verbindlichen Aspekten für die Landwirtschaft, April 2019» beschrieben, im GWR nur Biodiversitätsförderflächen (BFF) zulässig (extensive Wiesen, Streuewiesen, Wiesen entlang von Fliessgewässern, extensive Weiden, Hecken, Feldgehölze und bestockte Böschungen). Ausserdem ist der Einsatz von Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln im Gewässerraum verboten.
Da der Gewässerraum noch nicht für alle Gemeinden abgegrenzt ist und um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, wurden noch keine Einschränkungen vorbeugend «angeordnet». Derzeit laufen Gespräche mit dem Landwirtschaftsamt und den betroffenen Kreisen, um die Modalitäten für den Übergang zur Extensivierung zu definieren (wer macht was, wann, wie). In der ersten Phase liegt der Schwerpunkt auf der Information, der Vulgarisierung und der Förderung freiwilliger Initiativen. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen praktische Lösungen für die Umsetzung vor Ort entwickelt werden.
Im Zwischenbericht vom Juni 2016 zur Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht «Landwirtschaft und Umwelt 1996-2006» wollte der Kanton die Gemeinden dazu anregen, ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, um Fehlverhalten sanktionieren zu können. Allerdings waren die Gemeinden 2016 noch nicht kontaktiert worden, weil es laut den Dienststellen «schwierig sei, ein System einzurichten, wenn der Gemeinderat alle 5 Jahre wechseln könne» (!).
Forderungen der NGOs
Der Staat Freiburg:
- Fordert, dass der GWR in alle relevanten NP aufgenommen wird, die noch nicht aktualisiert worden sind. Es ist wichtig, dass der GWR obligatorisch und verbindlich ist, insbesondere um die Nutzungsregeln für die Landwirtschaft durchzusetzen.
- Stattet die kantonalen Behörden mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen aus, um die Einhaltung der Regeln im Zusammenhang mit der Nutzung des GWR zu überwachen und um Verstösse ordnungsgemäss zu verzeigen.
MASSNAHME 6
Die Ammoniakemissionen reduzieren
Problematik
Ammoniakemissionen verschmutzen die Umwelt und insbesondere naturnahe Ökosysteme. Allein die Landwirtschaft ist für 93% der gesamten Ammoniakemissionen in der Schweiz verantwortlich.
Einmal emittiert, wird Ammoniak über mehr oder weniger grosse Entfernungen transportiert und umgewandelt, bevor es sich mehr oder weniger weit entfernt von den Emissionsquellen ablagert. Dieses Phänomen führt zu einer Überdüngung (Eutrophierung) und Versauerung von Ökosystemen wie Wälder, Trockenwiesen und -weiden sowie von anderen artenreichen Naturgebieten wie Hoch- und Flachmoore, Heidegebiete, Wasserflächen und Fliessgewässer. Ammoniak schädigt diese Ökosysteme ernsthaft, indem es sich negativ auf die Biodiversität auswirkt (Verlust der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, Störung der Struktur und der Funktionen von Ökosystemen).
Nach den Kriterien der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (2010) liegen die kri- tischen Konzentrationen von Ammoniak bei 1μg/m3 für Ökosysteme und 3 μg/m3 für die Vegetation.
Das Umweltschutzgesetz (USG) verlangt, dass unabhängig von der bestehenden Belastung, die Emis- sionen vorsorglich so weit begrenzt werden müssen, wie es der Stand der Technik und die betrieblichen Bedingungen erlauben, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG). Das USG sieht auch strengere Grenzwerte für Emissionen vor, wenn erkennbar ist oder angenommen werden kann, dass die Auswirkungen in Anbetracht der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig sein werden (über- mässige Immissionen) (Art. 11 Abs. 3 USG).
Situation im Kanton Freiburg
Die untenstehende Karte zeigt, dass die in den Boden gelangten Ammoniakkonzentrationen in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Süden des Kantons deutlich über den oben genannten kritischen Konzentrationen liegen.
Quelle : « Luftreinhaltung - Massnahmenplan 2019 - Staat Freiburg »
Der vom Staatsrat im November 2019 verabschiedete Massnahmenplan Luftreinhaltung enthält Regelungen für Ammoniak. Leider wird in diesem Plan kein Reduktionsziel angestrebt, im Gegensatz zur Luftreinhaltestrategie des Bundes von 2009, die eine Reduktion der Emissionen um ca. 40% gegenüber2005 als Ziel setzt. Der Freiburger Massnahmenplan konzentriert sich ausschliesslich auf die Information der Öffentlichkeit über die technischen Möglichkeiten zur Reduktion der Ammoniakemissionen beim Neubau von Ställen oder bei umfassenden Umbaumassnahmen sowie auf die Empfehlung des Einsatzes von stickstoffreduzierten Futtermitteln und der Abdeckung von Güllelagern. Seit bald 20 Jahren werden die gleichen Massnahmen genannt und keine einzige davon ist verbindlich! Das Problem und die Lösungen sind seit langem bekannt. Dies geht in der Tat aus dem Bericht Landwirtschaft und Umwelt 1996-2006 hervor, ebenso wie aus der Bilanz des Umweltamtes bezüglich der Umsetzung der Massnahmen des Massnahmenplans «Luft» von 2007. Das Ziel, die gesamten Ammoniakemissionen zu reduzieren, wurde im Kanton nicht erreicht, da in den letzten Jahren viele grosse Tierhaltungsanlagen (vor allem Geflügelställe) gebaut wurden, die nicht als Ersatz für ältere Anlagen gedacht waren. Die Überwachung der Immissionen zeigt derzeit keinen rückläufigen Trend.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Setzt das Reduktionsziel von BLW und BAFU um, d.h. Reduktion der Ammoniakemissionen um 40%.
- Wendet systematisch die BAFU-Richtlinien an (Bewertung anhand von Critical Loads und Critical Levels insbesondere im Hinblick auf einen kantonalen Massnahmenplan Luftreinhaltung – BAFU 2020) und hält die Bundesgesetzgebung ein.
- Informiert regelmässig und öffentlich über die ergriffenen Massnahmen und die Reduktion der Ammoniakemissionen u.a. durch den vierjährlichen Landwirtschaftsbericht.
MASSNAHME 7
Instrumente schaffen, um die Qualität und die Lage der Biodiversitätsförderflächen (BFF) zur verbessern
Problematik
Um den durch die intensive Landwirtschaft verursachten Biodiversitätsverlust aufzuhalten, hat der Bund 1990 das System der Biodiversitätsförderflächen (BFF) eingeführt, das 2001 durch das Vernetzungsprogramm verstärkt wurde. Um Direktzahlungen zu erhalten, sind die Landwirtinnen und Landwirte ange- halten, Massnahmen zugunsten der in den «Umweltzielen der Landwirtschaft» (UZL) aufgeführten Ziel- und Leitarten umzusetzen. Die Direktzahlungen sind höher, wenn qualitative Kriterien erfüllt sind (QII). Leider ist es mit diesen Instrumenten nicht gelungen, den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten. Die Beweise sprechen für sich: Ackerlandvögel, die sich von Insekten ernähren, haben zwischen 1993/96 und 2013/16 um 60% abgenommen.
Die Direktzahlungsverordnung (DZV) definiert Grundanforderungen für den ökologischen Ausgleich. Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich. Es bestehen grosse Unterschiede von Kanton zu Kanton.
Expertinnen und Experten haben festgestellt, dass die BFF ihr Ziel verfehlen, da die umgesetzten Mass- nahmen allzu oft nicht den Bedürfnissen der Arten entsprechen, die sie unterstützen sollten. Dies kann insbesondere in den Kantonen mit schwachen Umsetzungsrichtlinien, d. h. mit zu allgemeinen Qualitäts- zielen, und mit einem Mangel an Wissen über den aktuellen Populationsstand von Ziel- und Leitarten, beobachtet werden. Wesentlich besser ist die Situation in denjenigen Kantonen, in denen finanzielle und rechtliche Instrumente geschaffen wurden, um die Schaffung von Qualitätsgebieten, die den Bedürfnissen der Ziel- und Leitarten entsprechen, zu unterstützen und diese zu überwachen.
Situation im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg beschränkt sich in seinen Richtlinien auf das gesetzliche Minimum und bietet keine finanzielle Unterstützung an. Somit haben die Landwirtinnen und Landwirte keinen Anreiz, sich wirklich für die Biodiversität zu engagieren. Im Agrarbericht von 2019 weist der Kanton Freiburg darauf hin,
dass es nicht mehr primär um die Vergrösserung der Biodiversitätsförderflächen gehe, sondern um die Verbesserung deren Qualität. Tatsächlich erreichen nur 2,5% der Landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) bzw. 19% der BFF QII, was weit unter dem nationalen Schnitt liegt und weit vom in der Agrarpolitik 2017- 2021 festgelegten Ziel von 40% der BFF sowie vom in der DZV definierten Ziel von 5% der LN entfernt ist.
Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Situation im Kanton Freiburg besonders alarmierend ist. Wie
die Karte unten zeigt (Quelle: Schweizerische Vogelwarte), ist der Rückgang der UZL-Arten einer der stärksten im Land. Um den Rückstand aufzuholen, muss der Kanton Freiburg dringend alle Anstrengungen unternehmen, um die Qualität der Beratung der Landwirtinnen und Landwirte – ein Aspekt der aus finanziellen Gründen viel zu oft vernachlässigt wird – zu verbessern. Es hat sich gezeigt, dass die Qualität der Biodiversitätsförderflächen in Kantonen, die sich finanziell an den Beratungskosten beteiligen und die zusätzliche Rahmenbedingungen für die Gewährung von kantonalen Fördermitteln vorsehen, deutlich höher liegt und eine konkrete Auswirkung auf die Zielarten hat. Im Kanton Freiburg hingegen kann man derzeit beobachten, dass fast systematisch diejenigen Massnahmen gewählt werden, die einfach umzusetzen sind, zu Lasten von Massnahmen, die effektiv und zielartengerecht wären. Somit erfüllt der Kanton Freiburg die gesetzlichen Anforderungen der DZV nicht.
Wichtig ist zudem, dass der Kanton ein Monitoring der UZL-Arten durchführt oder unterstützt, um die Wirkung der umgesetzten Massnahmen zu evaluieren und ggf. zu korrigieren. Jede sinnlose Massnahme ist eine Verschwendung von Steuergeldern!
Da die Agrarpolitik 22+ vom Parlament aufs Eis gelegt wurde, wird das derzeitige System von BFF und
Vernetzung mindestens bis 2025 beibehalten. Anstatt eine abwartende Haltung einzunehmen, ist es die Pflicht des Kantons, in den nächsten vier Jahren alles zu tun, um die Qualität der bestehenden Flächen zu verbessern. Der Artenrückgang auf kantonaler Ebene ist alarmierend, und es darf nicht sein, dass die Biodiversität weitere vier Jahre aufgrund der Untätigkeit leidet.
Quelle : Schweizerische Vogelwarte «Schweizer Brutvogelatlas 2013-2016»
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Finanziert die Beratung von Landwirtinnen und Landwirten und stellt sicher, dass jede Landwirtin und jeder Landwirt eine individuelle Beratung erhält.
- Schafft finanzielle Anreize zur Errichtung von Kleinstrukturen und deren Instandhaltung.
- Verlangt und finanziert die Überwachung von Indikatorfauna- und floraarten, um die tatsächliche Wirkung der ergriffenen Massnahmen zu bewerten.
- Implementiert mindestens ein Programm zur Förderung einer bedrohten Arten – z. B. der Feldlerche.
- Verlangt ein Minimum von 5% BFF im besonders defizitären Ackerbaugebiet.
- Überarbeitet seine Gesetzgebung und seine Richtlinien für den Zeitraum 2022-2025, um die Berücksichtigung der Anforderungen der DZV sicherzustellen.
- Berichtet in seinem wiederkehrenden Landwirtschaftsbericht über die Fortschritte bei der Erreichung der Umweltziele und veröffentlicht diesen.
MASSNAHME 8
Neue Ruhezonen schaffen und die Zugangsbeschränkungen zu bestehenden Schutzgebieten umsetzen
Problematik
Freizeit- und Sportaktivitäten in der freien Natur nehmen zu und immer mehr Schweizerinnen und Schweizer nehmen daran teil. Dies erhöht den Druck auf die Fauna und sensible Biotope. Es ist deshalb dringend notwendig, Schutzgebiete zu definieren, zu denen der öffentliche Zugang entweder verboten oder wenigstens streng geregelt ist.
Selbst Schutzgebiete sind allerdings nicht frei von Störungen, auch wenn dort strenge und klare Regeln gelten. Zwei Phänomene lassen sich gleichzeitig beobachten. Einerseits sind die in allen Schutzgebieten (Jagdbanngebiete, Wasser- und Zugvogelreservate, Ruhezonen, Waldreservate usw.) geltenden Regeln bei den verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern oft nicht bekannt. Andererseits werden sie von einem Teil der Bevölkerung bewusst ignoriert. In einigen Regionen sind die Behördenvertreterinnen und -vertreter zu wenig präsent vor Ort und die bestehenden Rechtsgrundlagen werden so nicht richtig durchgesetzt.
Ein weiteres Problem ist das Aufkommen neuer Freizeitaktivitäten. Mountainbiking zum Beispiel ent- wickelt sich rasant und wird immer beliebter, während die entsprechende Gesetzgebung Lücken aufweist, mit grossen Unterschieden zwischen den Kantonen.
Der Schutz vor Störungen ist ein Grundsatz, der in mehreren Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Kantone zu den verschiedenen Schutzgebietstypen verankert ist. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel schreibt unter anderem vor, dass die Kantone für einen ausreichenden Schutz vor Störungen sorgen müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bereits zahlreiche Instrumente beschlossen (z. B. die WZVV). Was fehlt, ist deren Umsetzung.
Situation im Kanton Freiburg
In seiner Waldrichtplanung verpflichtet sich der Kanton, die Schaffung neuer Ruhezonen bis 2021 zu prüfen. Bis heute wurde diese Aufgabe nicht umgesetzt oder zumindest nicht kommuniziert. Die künftigen Ruhezonen müssen den Bedürfnissen der bedrohten Arten, für welche der Kanton Freiburg eine besondere Verantwortung trägt, gerecht werden.
Der Kanton Freiburg schneidet im nationalen Vergleich schlecht ab. Derzeit verfügt er über eine einzige Ruhezone, nämlich die von La Berra. Als Vergleich: In den Kantonen Waadt und Bern gibt es bereits Dutzende solcher Zonen. Der Kanton Freiburg hat Nachholbedarf, denn die Einrichtung von Ruhezonen ist Bestandteil des Artenschutzes.
Die bestehenden Regeln werden zudem von Behörden und Nutzern nur teilweise durchgesetzt. Es gibt viele Zuwiderhandlungen, zum Beispiel in La Berra, zum Teil wegen mangelnder Kenntnis der geltenden Vorschriften und zum Teil wegen der unzureichenden Präsenz von Aufsichtspersonen vor Ort.
Es müssen häufiger Kontrollen durchgeführt werden – was mehr personelle Ressourcen erfordert. Obwohl Sensibilisierungsmassnahmen nach wie vor unerlässlich sind, müssen Verstösse systematisch angezeigt werden, und die entsprechenden Strafen müssen härter sein sowie in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Schaden für die Biodiversität stehen. Die Schäden sollten klar benannt werden, z. B. Zerstörung oder Beeinträchtigung geschützter Biotope, Verschmutzung oder Gefährdung von Ökosystemleistungen.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Präsentiert seine Strategie für die Einrichtung neuer Ruhezonen und erstellt bis Ende 2021 eine Liste potenzieller Standorte.
- Definiert in der kommenden Legislaturperiode mindestens zwei neue Ruhezonen, darunter mindestens eine im Mittelland.
- Stellt mehr (personelle und finanzielle) Ressourcen für die Überwachung der verschiedenen bestehen- den Schutzgebiete zur Verfügung, z. B. durch die Ausbildung und Einstellung von Naturaufsehern.
- Überprüft das Sanktionssystem, sodass die Beeinträchtigung von Biotopen und die Störung der Fauna konsequent sowie im Verhältnis zur Schwere des Vergehens und unter Beachtung von Wiederholungsdelikten bestraft wird.
- Erlässt klare Regeln für neue Freizeitaktivitäten im Freien, einschliesslich des Mountainbiking.
- Entwickelt ein Konzept zur verstärkten Sensibilisierung der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer (Sport- und Freizeitvereine, Hundebesitzer, Tourismusorganisationen) für die in den Schutzgebieten geltenden Regeln und die damit verbundenen Strafen.
MASSNAHME 9
Die Lichtverschmutzung und ihre Auswirkungen verringern
Problematik
Lichtverschmutzung ist eine vom Menschen verursachte übermässige Lichterzeugung im Freien während der Nacht, die unerwünschte Auswirkungen auf Ökosysteme und Menschen hat.
In der Schweiz haben sich die Emissionen von direktem und reflektiertem Licht zwischen 1994 und 2012 mehr als verdoppelt. Noch gravierender ist, dass 1994 noch 28% der Landesfläche unbeleuchtet waren und dieser Anteil bis 2009 auf 18% gesunken ist. Im Schweizer Mittelland ist seit 1996 kein einziger Quadratkilometer mehr nachts dunkel, im Jura ist es seit 2008 genauso.
Diese Tendenz setzt sich fort, wobei die durchschnittliche Lichtintensität im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 1,1% zunahm. Gleichzeitig sind die in der Nacht vollständig dunklen Flächen um 2,3% zurückgegangen.
Zwischen 1994 und 2012 haben sich die Emissionen von direktem oder nach oben reflektiertem Licht mehr als verdoppelt. Sie haben sich besonders in den Landwirtschaftszonen verstärkt, aber die Dunkelheit geht auch in den Randregionen zurück (BAFU und WSL 2017, 2013).
Diese Emissionen haben starke Auswirkungen auf die Umwelt und verschiedene Tierarten. Lichtverschmutzung kann biologische Rhythmen, nächtliche Aktivitäten und Wanderbewegungen beeinträchtigen. Fledermäuse, Insekten, Vögel und Amphibien sind besonders betroffen. Die öffentliche Beleuchtung wurde erstmals vor 150 Jahren eingeführt. Dieser tief greifende Wandel ist im evolutionären Vergleich noch sehr jung. Viele Lebewesen, die an den Wechsel von Tag und Nacht gewöhnt sind, können sich nicht so schnell an diesen plötzlichen Wandel anpassen.
Von den dreissig in der Schweiz vorkommenden Fledermausarten, die alle durch das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und dessen Verordnung geschützt sind, steht fast die Hälfte auf der Roten Liste der 21 bedrohten Tierarten. Da die meisten Arten sehr lichtempfindlich sind, fragmentiert die Lichtverschmutzung ihre Lebensräume, verringert die Jagdgebiete und schränkt den Austausch zwischen den Populationen ein, wodurch die genetische Durchmischung erschwert wird. Die Beleuchtung von Gebäuden, die als Som- merschlafplätze genutzt werden, ist ebenfalls ein wichtiges Problem, da sie die Verfügbarkeit von Lebens- räumen und damit die Überlebenschancen der Jungtiere verringert.
Die künstliche Beleuchtung lockt eine grosse Anzahl von nachtaktiven Insekten an und stellt eine erhebliche Bedrohung für das Überleben ihrer Populationen dar. Anstatt sich zu ernähren und fortzupflanzen, werden diese Insekten durch das Licht aus ihrem natürlichen Lebensraum gelockt und fliegen um die Lichtquellen herum, bis sie sterben (Erschöpfung, Fressfeinde, Verbrennungen). In den Sommermonaten tötet jede Strassenlaterne schätzungsweise 150 Nachtfalter, was in der Schweiz mehreren Milliarden Insekten pro Jahr entspricht, darunter einige bedrohte Arten.
Der biologische Rhythmus der Vögel ist eng mit den Zyklen und der Dauer von Tag und Nacht verbunden. In der Nähe einer künstlichen Lichtquelle wird dieser Rhythmus gestört, was schwerwiegende Folgen haben kann (früherer Morgengesang, vorzeitige Fortpflanzung und dadurch erhöhte Sterblichkeit von Jungvögeln usw.). Ein grosser Teil der Zugvögel zieht nachts. Sie orientieren sich an den Sternen, und dabei wird ihre Orientierung durch künstliche Beleuchtung gestört. Die über bebauten Gebieten entstehenden Lichthöfe lenken sie von ihren natürlichen Wegen ab, was verschiedene negative Folgen hat (längere Wege, Erschöpfung, Zusammenstoss mit Gebäuden usw.).
Amphibien sind nachtaktiv, und künstliches Licht stört ihre Aktivitäten (vor allem die Jagd) erheblich. Die meisten Arten haben sich bei sehr geringer nächtlicher Beleuchtung entwickelt und daher Anpassungen an diese Umgebung vorgenommen, einschliesslich einer sehr empfindlichen Nachtsicht. Das Vorhandensein von künstlichem Licht verringert den Fortpflanzungserfolg erheblich.
Beim Menschen hat das Licht chronobiologische Auswirkungen. Der innere Rhythmus von Wachsein und Schlaf wird weitgehend vom natürlichen Licht bestimmt. Lichtverschmutzung kann biologische Rhythmen verändern und den Schlaf stören. Die Unterbrechung dieser Zyklen kann eine Reihe von negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Aus wirtschaftlicher Sicht führt es zu unnötigen Ausgaben, wenn das erzeugte Licht gegen den Himmel gerichtet wird, was auch die Sichtweite verringert. Auch die Energiekosten sind zu berücksichtigen.
Die Strassenbeleuchtung ist der Hauptverursacher der Lichtverschmutzung, da ein Grossteil des erzeugten Lichts gegen den Himmel abgestrahlt wird, wo es sich in alle Richtungen ausbreitet und einen Lichthof bildet.
Den rechtlichen Rahmen für die Begrenzung von Lichtemissionen bildet in der Schweiz das Umweltschutzgesetz (USG), das den Menschen und die Umwelt vor schädlichen oder belastenden Auswirkungen schützen soll. Beleuchtungsanlagen müssen dem Grundsatz der vorbeugenden Begrenzung von Emissionen genügen und dürfen keine schädlichen oder belastenden Auswirkungen haben.
Situation im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg verfügt derzeit über keine klare Politik zur Verringerung der Lichtverschmutzung. Das Energiegesetz (EnG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, widmet einen Artikel (Art. 15a) der Beleuchtungsproblematik, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Energie. Art. 15a Abs. 2 besagt, dass «die Beleuchtung umweltschonend sein muss» und Art. 15a Abs. 4 verbietet ausdrücklich «Beleuchtungen, die himmelwärts strahlen oder die Landschaft beleuchtet», wobei die Gemeinden zeitlich begrenzte Aus- nahmen zulassen können. Schliesslich behält Art. 15a Abs. 5 den Gemeinden die Möglichkeit vor, «durch eigene Reglemente besondere Anforderungen an die Energieeffizienz, die Leuchtstärke und die Beleuchtungsdauer festzulegen».
Gegenwärtig scheinen sich lokale Initiativen zu entwickeln, die jedoch hauptsächlich vom guten Willen der lokalen Gemeinden und lokaler Akteure abhängen.
In den Voralpen gibt es noch Gebiete, in denen es nachts dunkel ist; diese Gebiete sollten erhalten und gesichert werden. Der Regionale Naturpark Gantrisch, der 21 Berner und eine Freiburger Gemeinde umfasst, ist der erste Sternenpark der Schweiz geworden. Im Jahr 2021 soll er die internationale Zertifizierung als «Dark Sky Park» erhalten.
Die beiden grössten Agglomerationen des Kantons, Freiburg und Bulle, befassen sich mit dem Problem der Lichtverschmutzung. In der Stadt Freiburg wird derzeit ein «Beleuchtungsplan» ausgearbeitet. Dieser Plan soll es der Gemeinde ermöglichen, sich einen Überblick über die künstliche Beleuchtung in ihrem Gebiet zu verschaffen. Langfristiges Ziel ist es, eine Beleuchtungspolitik festzulegen, die den Bedürfnissen der einzelnen geografischen Gebiete gerecht wird. Die Stadt Bulle hat eine Direktive erlassen, die eine bessere Integration von Schildern und Werbung auf dem Stadtgebiet gewährleisten soll. Die Stadt bittet alle Unternehmen, die Beleuchtung ihrer Fenster und Leuchtreklamen von 23 Uhr bis 6 Uhr auszuschalten. Diese Direktive ist jedoch als solche für Dritte nicht bindend.
Die Frage der Leuchtreklamen und der nächtlichen Beleuchtung von Schaufenstern wird durch das kantonale Gesetz über die Reklamen (RekG) aus dem Jahr 1986 geregelt. Ihr Inhalt ist sehr allgemein gehalten, und eine Überarbeitung, die diesem Problem Rechnung trägt, ist notwendig.
Einige Gemeinden des Kantons haben sich für eine dynamische Beleuchtung entschieden (die Lichter wer- den eingeschaltet, wenn die Benutzer vorbeigehen), es handelt sich hierbei um Estavayer-le-Lac, Romont oder auch Châtillon.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Erstellt eine Karte der nächtlichen Beleuchtung und ihrer Auswirkungen auf die Biodiversität im Kanton.
- Definiert klare Ziele zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kantonsgebiet und beteiligt sich aktiv an deren Umsetzung auf der Grundlage der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erarbeiteten Vollzugsrichtlinien.
- Führt verbindliche Planungsinstrumente ein, die dem Problem der Lichtverschmutzung Rechnung tragen.
- Ermutigt und unterstützt Gemeinden bei der Entwicklung von « Licht-Plänen ».
- Unterstützt die Schaffung von «schwarzen Korridoren», die es Wildtieren ermöglichen, sich im Dunkeln zu bewegen.
- Überarbeitet das kantonale Gesetz über die Reklamen (RekG) unter Berücksichtigung des Problems der Lichtverschmutzung. Es wird eine drastische Reduzierung oder sogar ein Verbot von Leuchtreklamen erwartet.
- Beseitigt die Aussenbeleuchtung in ihrem Zuständigkeitsbereich, die keine Sicherheitsfunktion hat.
- Stellt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung, um diese Aufgaben zu erfüllen und deren Weiterverfolgung zu gewährleisten.
MASSNAHME 10
Die Landschaftsschutzbestimmungen des NatG auf kantonalen und kommunalen Ebene umsetzen
Problematik
Das kantonale Natur- und Landschaftsschutzgesetz (NatG) hat zum Ziel, die Reichhaltigkeit und Vielfalt der Natur- und Landschaftsgüter des Kantons als Schlüsselelemente der nachhaltigen Entwicklung zu bewahren und zu fördern. Es formuliert zwei allgemeine Landschaftsschutzziele: Das heimatliche Landschaftsbild schonen und die Geotope bewahren und die Bestrebungen von Privatpersonen sowie von interessierten Kreisen und Organisationen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes unterstützen.
Das NatG beauftragt die kantonalen Behörden, im kantonalen Richtplan (kantRP) Leitlinien für den Schutz, die Pflege und die Planung der Landschaften festzulegen und die Landschaften von kantonaler Be- deutung (LKB) zu bezeichnen. Das Inventar der LKB bildet eine verbindliche Grundlage für die kantonale Landschaftspolitik. Es ergänzt das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN).
Das NatG beauftragt die Gemeindebehörden, die Inventare des Bundes und des Kantons durch die Bezeichnung von Objekten von lokaler Bedeutung zu ergänzen und über ihren Nutzungssplan sicherzustellen, dass die betroffenen Objekte angemessen und entsprechend der im Richtplan definierten Grundsätze geschützt, gepflegt und geplant werden.
Die Umsetzung der Ziele erfolgt über drei unterschiedliche Handlungsarten auf teils unterschiedlichen Ebenen:
- Schutz = Handlung mit dem Zweck, die für eine Landschaft typischen oder charakteristischen Aspekte zu erhalten.
- Pflege = Handlung mit dem Zweck, eine Landschaft zu unterhalten und ihre Entwicklung so zu steuern, dass sie sozial, ökonomisch und ökologisch harmonisch vorankommt, dies vor allem mit den Werkzeugen der Raumplanung.
- Planung = vorausschauende und proaktive Handlung: in Wert setzen, restaurieren, wiederherstellen, renaturieren, neu schaffen.
Die Bezeichnung einer grundeigentümerverbindlichen Schutzzone ist das wichtigste Mittel zur Erhal- tung einer Landschaft. Mit ihr kann der Schutz der mit der Richtplanung bezeichneten Gebiete garantiert werden, die sich durch ihre Schönheit oder ihren Wert auszeichnen, einen besonderen Erholungswert haben oder eine wichtige ökologische Funktion ausüben. Die Schutzzone ist jenes raumplanerische Instrument, das eine angemessene Mitwirkung der Bevölkerung, des Gemeinwesens und der Natur- und Landschaftsschutzorganisationen ermöglicht und gleichzeitig die Koordination mit den anderen raumplanerischen Interessen sicherstellt. Zudem können die Gemeinden, über den Schutz im engen Sinn hinaus, mittels einer Schutzzone an die Landschaften angepasste Pflege- und Planungsregeln vorsehen.
Situation im Kanton Freiburg
Das NatG wurde 2014 beschlossen, seine Auswirkungen auf den neuen kantRP von 2019 blieben hingegen toter Buchstabe. Nur wenige Gemeinden haben spezifische Landschaftsschutzzonen in ihre Zonenpläne aufgenommen. Der Kanton scheint sich auf die Erarbeitung der LKB konzentriert zu haben, welche bloss eine beschränkte Anzahl Gemeinden betreffen und nur einen Teil des Kantonsgebiets betreffen (vor allem in den Voralpen, zum Nachteil des Mittellandes). Im kantonalen Inventar wurden 12 LKB festgehalten. Die Objektblätter des Inventars halten zwei für den kantRP verbindliche Elemente fest:
- Die für die charakteristischen Aspekte jeder Landschaft spezifischen Elemente.
- Den Perimeter jeder LKBQuelle : « Inventaire des paysage d’importance cantonale - Rapport explicatif»
Forderungen der NRO
Der Staat Freiburg:
- Nimmt die LKB unverzüglich in den kantRP auf und achtet darauf, dass die Umsetzung der LKB durch die Gemeinden sichergestellt wird.
- Aktualisiert aufgrund der LKB unverzüglich das Thema «Landschaft» im kantRP.
- Setzt die Landschaftsschutzbestimmungen des NatG um, indem er insbesondere von den Gemeinden die Ausscheidung spezieller Schutzzonen in ihren Zonenplänen verlangt.
- Sichert den betroffenen Gemeinden angemessene Finanzhilfen zu, damit sie die Umsetzung der LKB und die Anpassung ihrer Zonenpläne rasch vornehmen können.
- Gibt sich selber die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen, um die Gemeinden bei der Anpassung der Zonenpläne zu unterstützen, die LKB umzusetzen und eine Erfolgskontrolle sicherzustellen.
MASSMAHME 11
Ein qualitätsvolle Baukultur unterstützen – Das Erbe von morgen aufbauen
Problematik
Die Baukultur umfasst alle baulichen Handlungen, die unseren Lebensraum verändern.
2018 haben die europäischen Kulturminister, die Unterzeichnerstaaten des Europäischen Kulturabkommens und Vertreter zahlreicher Organisationen unter der Leitung von Bundespräsident Alain Berset die Davoser Erklärung für eine qualitätsvolle Baukultur in Europa verabschiedet. Die Botschaft weist unter anderem auf den Qualitätsverlust der gebauten Umwelt und der Landschaften, eine Banalisierung der gebauten Umwelt, ein mangelndes Interesse an Nachhaltigkeit und einen Verfall der historischen Substanz hin (davosdeclaration2018.ch). In seiner Kulturbotschaft 2021-2024 hält der Bund fest, dass er durch geeignete Massnahmen im Bereich der Baukultur zur Verbesserung der gebauten Umwelt beitragen will. Er stellt fest, dass der Begriff «Baukultur» sowohl die Bereiche des Heimatschutzes und der Denkmalpflege als auch das zeitgenössische Schaffen, das unseren Lebensraum umgestaltet, umfasst (Botschaft zur Kulturförderung für die Periode 2021-2024, Ziffer 3.5). Baukultur bedeutet, unser Erbe zu bewahren, zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung beizutragen und das Erbe von morgen aufzubauen. Dem poli- tischen Willen folgend, wurde im Frühjahr 2020 die Stiftung Baukultur Schweiz gegründet.
Situation im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg wird regelmäßig für den chaotischen Umgang mit seinem Territorium erwähnt. Die Ungültigerklärung der Nutzungspläne von 57 Gemeinden durch das Bundesgericht im Jahr 2020 ist ein bezeichnendes Beispiel dafür. Das vom Grossen Rat im Februar 2016 gewählte höchste demografische Szenario beeinflusst die kommunalen Planungen, indem es eine übermässige Entwicklung des Territoriums begünstigt. Die neuen urbanen Zonen ohne jeglichen Bezug zum bebauten oder natürlichen Raum, die Entwicklung «in alle Richtungen» der Dörfer, Le Bry, Corbières, Vuisternens-en-Ogoz, um nur diese Beispiele zu nennen, die Eingriffe, die weder die Geschichte, noch den Kontext eines Ortes respektieren, trivialisieren unseren Lebensraum. Die Qualität der öffentlichen und natürlichen Räume nimmt ab, mehr als anderswo in der Schweiz. Die fehlende Siedlungsplanung verschärft das Phänomen.
Das Dorfzentrum von Cressier. Foto : Pro Fribourg.
Zwar bemühen sich der Kanton und gewisse öffentliche Institutionen sehr um qualitativ hochwertige Bauten, wie z.B. die Gewerbliche und Industrielle Berufsfachschule (GIBS) in Freiburg, das Polizeigebäude in Granges-Paccot, die Freiburger Berufsfachschule, die Schulen in Estavannens und Orsonnens oder das Dorfzentrum von Cressier, um nur einige zu nennen. Aber das Gesamtergebnis ist nicht sehr gut, da der Bau meistens auf einer kommerziellen Logik beruht und die kontextuelle Betrachtung, die die kulturelle Qualität im weitesten Sinne gewährleistet, außer Acht lässt.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Fördert die Baukultur, nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt und überwacht die Qualität der kommunalen Planungen, insbesondere im Hinblick auf den kontextuellen Aspekt.
- Schafft, mit Unterstützung professioneller externer Kommissionen, in der Verwaltung eine Einheit, die die Baukultur verteidigt, fördert und kontrolliert. Er formuliert und schreibt Qualitätskriterien vor, nicht nur für seine eigenen Projekte, sondern auch für kommunale und private Projekte. Diese Quaitätskriterien betreffen nicht nur die Konstruktion, sondern auch deren Einbindung in die Landschaft und die gebaute Umwelt. Er verfügt über ein Budget, das diesen Herausforderungen entspricht.
- Sichert die Bauqualität durch den Wettbewerb von Ideen, einschließlich des offenen Architek- turwettbewerbs.
- Stimuliert die Schaffung von Öko-Quartieren, um die Ziele der nationalen Klimastrategie zu erreichen. Er folgt dem Beispiel erfolgreicher Projekte in der Schweiz und im Ausland.
- Verwendet die Mehrwertabschöpfung aus der Verdichtung, um hochwertige Infrastrukturen im öffentlichen Interesse zu finanzieren.
- Wirkt als Berater und Helfer für alle Beteiligten.
- Führt einen kantonalen Preis für Baukultur ein.
MASSNAHME 12
Das Baukulturerbe aktiv schützen
Problematik
Der Natur- und Heimatschutz liegt gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung in der Verantwortung der Kantone. Der Staat trägt zum Schutz des kulturellen Erbes bei, indem er sich an der Erhaltung und Aufwertung dieses Erbes beteiligt (Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten, Art. 4 Abs. 2), während die Gemeinden dafür verantwortlich sind, dass die geltenden Vorschriften für geschützte Kulturgüter, die sich auf ihrem Gebiet befinden, eingehalten werden. Ein gut erhaltenes kulturelles Erbe ist gut für das Wohlbefinden der Bevölkerung und ein wichtiger touristischer Trumpf.
Die von den zuständigen Behörden im Kanton Freiburg getroffenen Entscheidungen zur Umsetzung der baulichen Verdichtung üben einen starken Druck auf das Kulturerbe und seine Erhaltung aus.
Der Respekt vor dem kulturellen Erbe und die Analyse des Kontextes stehen nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichen Interessen, sondern sind Zeugen kultureller Leistungen. Die ständige Zunahme an imma- trikulierten Fahrzeugen stellt ein Problem für die Raumplanung und den Zugang zu historischen Zentren dar.
Situation im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg besitzt eine große Anzahl von geschützten oder inventarisierten Gebäuden. Daneben gibt es viele ungeschützte Bauten, die dennoch zum Wert der gebauten Umwelt beitragen: ISOS-Areale (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung in der Schweiz), Städte, Dörfer, Weiler usw. Andere geschützte oder nicht geschützte Gebäude außerhalb der bebauten Gebiete prägen unsere charakteristische Landschaft und tragen zu einem großen Teil zu unserer kulturellen Identität bei: Bauernhöfe, Scheunen, Heuschober, Alphütten, Bienenhäuser usw.
Das Gesicht unserer Städte, Dörfer und Landschaften verändert sich rasant, nicht nur durch Neubauten, sondern auch durch unsachgemäße Renovierungen, die zum Verlust historischer Substanz führen und das Erscheinungsbild alter Gebäude entstellen. Energetische Sanierungen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Die Arbeiten zur energetischen Sanierung der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg stellen Arbeitsinstrumente zur Erreichung der Energiestrategie 2050 des Bundes bereit. Sie schlagen einen umfassenden und interdisziplinären Ansatz für Renovierungsprojekte der Gebäudehülle vor, der ein Gleichgewicht zwischen Energieeffizienz und dem Schutz der städtebaulichen, architektonischen und kulturellen Werte anstrebt (www.smartlivinglab.ch).
Dieses Bauernhaus in Onnens wurde restauriert und ist ein gutes Beispiel für die Aufwertung des Baukulturerbes. Fotos : Pro Fribourg.
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Sonnenkollektoren auf Gebäuden mit hohem Denkmalwert stellt eine besondere Herausforderung dar.
Auch Parkhaus- und Tiefbauprojekte in einer historischen Umgebung sind ein ernst zu nehmendes Thema, da sie die im ISOS aufgeführten Gebiete von nationaler Bedeutung verändern und verunstalten können.
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Erhöht die seit Jahrzehnten auf jährlich 1,7 Millionen eingefrorenen Fördermittel für die Sanierung des kulturellen Erbes und dessen intelligente energetische Sanierungen auf 5 Millionen.
- Fördert vorrangig Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf nicht geschützten Gebäuden.
- Erlaubt die Installation von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren auf Gebäuden, die sich inne- rhalb eines ISOS-Perimeters befinden, nur dann, wenn die Art der Installation und die konkrete Um- setzung nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen stehen. Besonderes Augenmerk wird auf den Schutz mittelalterlicher Städte gelegt, so auch auf die Altstadt von Freiburg.
- Verhindert unterirdische Bauten in Gebieten mit historischer Bausubstanz und in charakteristischen ISOS-Gebieten.
- Investiert zusätzliche Mittel in die Ausbildung von Architekten und allen relevanten Bauakteuren.
- Würdigt und fördert Architekten, Handwerker und Hauseigentümer, die qualitativ hochstehende Reno- vationen durchführen. Führt regelmäßig Aktionen zur Sensibilisierung von Hauseigentümern, Öffent- lichkeit und Politikern durch.
- Integriert in die Ausbildung zukünftiger Landwirte am Landwirtschaftlichen Institut von Grangeneuve einen Kurs über regionaltypische Architektur.
- Bietet unter der Federführung des Amtes für Kulturgüter und in enger Zusammenarbeit mit dem Kom- petenzzentrum für Gebäudesanierung (Abteilung Energie und Wirtschaftsförderung) einen Beratungs- service für alle sensiblen Sanierungsprojekte historischer Gebäude an.
MASSNAHME 13
Ein Moratorium für den Ausbau der Strasseninfrastruktur ausrufen
Problematik
In der Schweiz ist der Verkehr der Hauptfeind des Klimas. Er produziert 33% der Treibhausgase, wobei der internationale Flugverkehr aus der Schweiz nicht berücksichtigt ist. Die daraus resultierenden Kosten für die Umwelt, die Gesellschaft und künftige Generationen sind enorm.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind sehr mobil: Im Durchschnitt legen wir jeden Tag 36,8 Kilome- ter zurück, zwei Drittel davon mit dem Auto. Fast 80% der Schweizer Haushalte besitzen ein privates Fahrzeug. Damit ist der Verkehr der grösste Verursacher von Treibhausgasen in der Schweiz. Etwa ein Drittel dieser Ausstösse stammen aus dem Verkehr, zwei Drittel davon aus dem privaten Pkw-Verkehr.
Situation im Kanton Freiburg
In unserem Kanton ist die Situation noch dramatischer. Gemäss dem Mikrozensus 2015 gehört Freiburg mit einer durchschnittlichen Tagesdistanz von 45,6 km und einem Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 74,2% an der Tagesdistanz zu den Kantonen mit den höchsten Werten. Die meisten Reisen dienen der Freizeit (40%) und der Arbeit (24%).Vor diesem Hintergrund ist es unvorstellbar, dass der Staat Freiburg massive Investitionen in den Ausbau der Strasseninfrastruktur in Betracht zieht:
- Marly - Matran: ein pharaonisches Projekt, das weit über 300 Millionen Franken kosten soll, um 4 Brücken über ein Schutzgebiet von kantonaler Bedeutung zu bauen, mit einer zweitklassigen Fahr- radlösung und ohne öffentlichen Verkehr, obwohl die aktuellen Verkehrsströme den Bau dieser Strasse absolut nicht rechtfertigen.
- Die Umfahrungsstrassen von Romont, Kerzers und Prez-vers-Noréaz. 30
Forderungen der NROs
Der Staat Freiburg:
- Friert den Ausbau der Strasseninfrastruktur, einschliesslich der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) geplanten Projekten, unverzüglich ein und gibt ein klares Bekenntnis zur Verkehrsverlagerung ab, insbesondere durch das neue Gesetz über die Mobilität.
- Investiert die für Strassen vorgesehenen finanzielle Mittel wie folgt in alternative Mobilität:
- Der Staat gibt Studien in Auftrag, um zu ermitteln, welche Investitionen erforderlich sind, um den Einwohnern, Arbeitnehmern und Besuchern alternative und multimodale Mobilitätsinfrastrukturen zur Verfügung zu stellen: Parkplätze, Fussgänger- und Fahrradwege, öffentliche Verkehrsmittel, usw.
- Der Staat unterstützt die Gemeinden bei der Errichtung dieser Infrastrukturen.
- Der Staat investiert in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel.